Brustchirurgie

Ratgeber

Die Rechnung Ihrer Brust-OP nach GOÄ richtig prüfen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ihre Rechnung ist erst dann korrekt und fällig, wenn sie zu jeder Leistung Datum, Ziffer, Punktzahl und Steigerungssatz einzeln nennt. Überschreitet ein Satz die übliche Grenze von 2,3 bei ärztlichen Leistungen oder 1,8 bei technischen Leistungen, braucht es eine schriftliche Begründung. Für Auslagen über 25,56 Euro muss ein Beleg beiliegen. Fehlt etwas davon, müssen Sie noch nicht zahlen.

Preis je Punkt in der Gebührenliste
5,82873 Cent
§ 5 Absatz 1 GOÄ, Stand 22. September 2026
Übliche Grenze ohne Begründung
2,3-fach, Rahmen bis 3,5-fach
§ 5 Absatz 2 GOÄ, Stand 22. September 2026
Belegpflicht für eine einzelne Auslage
ab 25,56 Euro
§ 12 Absatz 2 Nummer 5 GOÄ, Stand 22. September 2026
Eine Arztrechnung wird mit einer Lupe geprüft
Eine GOÄ-Rechnung lässt sich Posten für Posten nachrechnen. Bild: KI generiert.

Warum eine unvollständige Rechnung noch nicht fällig ist

Die Praxis darf eine Zahlung für Ihre Brust-OP erst verlangen, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, die den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte entspricht, kurz GOÄ. Das ist die amtliche Liste, nach der Praxen Selbstzahlerinnen abrechnen. Fällig heißt: Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Praxis mahnen. Eine Rechnung, die wichtige Angaben auslässt, verpflichtet Sie rechtlich noch zu nichts, selbst wenn ein Zahlungsziel darauf steht.

Was eine ordentliche Rechnung enthalten muss, ist klar geregelt: das Datum jeder Leistung, die Ziffer und Bezeichnung aus der Gebührenliste, den Betrag und den Steigerungssatz. Bei Auslagen wie einem Implantat müssen Betrag und Art der Auslage stehen, und übersteigt eine einzelne Auslage 25,56 Euro, muss ein Beleg beiliegen. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Rechnung unvollständig.

Diese Angaben muss jede Position auf Ihrer Brust-OP-Rechnung tragen, hier am Beispiel der Ziffer 2415 mit 268,12 Euro.
PflichtangabeWarum das wichtig istBeispiel bei Ziffer 2415
Datum der LeistungZeigt, wann behandelt wurdeDatum der Operation
Ziffer und Bezeichnung der LeistungMacht die Leistung nachprüfbar2415, Aufbau der Brust mit Implantat
Betrag der GebührDer Preis dieser einen Leistung268,12 Euro beim üblichen Satz
SteigerungssatzZeigt, wie stark die Praxis den Satz erhöht hat2,3-fach oder abweichend
Betrag und Art einer AuslageTrennt Sachkosten von der ärztlichen GebührImplantatpaar, Preis des Herstellers
Beleg ab 25,56 Euro je AuslageBelegt den tatsächlichen PreisRechnung des Implantatherstellers

Ab wann ein hoher Satz eine Begründung braucht

Ohne Begründung darf eine Praxis nicht bei jeder Ziffer den Höchstsatz verlangen. Die Gebührenliste teilt ihre Leistungen in Bereiche, und jeder Bereich trägt seine eigene übliche Grenze, bis zu der ein Steigerungssatz ohne schriftliche Begründung erlaubt ist. Wer nur eine Zahl auf der Rechnung liest, ohne den Bereich zu kennen, kann nicht beurteilen, ob sie zulässig ist.

Die Operation nach Ziffer 2415 gehört zum Bereich Chirurgie, die Narkose nach den Ziffern 462 und 463 zum Bereich Anästhesie. Für beide gilt die übliche Grenze von 2,3-fach, mit einem Rahmen bis zum 3,5-fachen bei besonderer Begründung. Anders bei technischen und bildgebenden Leistungen wie einer Röntgenaufnahme oder einer Voruntersuchung mit MRT: Dort liegt die Grenze schon beim 1,8-fachen Satz, der Rahmen endet beim 2,5-fachen. Laborwerte, etwa der Bluttest vor der Operation, dürfen im Regelfall nur bis zum 1,15-fachen Satz berechnet werden, der Rahmen endet beim 1,3-fachen. Eine Brust-OP-Rechnung mischt oft alle drei Bereiche, und jede Zeile braucht die zu ihrem Bereich passende Prüfung.

So unterscheidet sich die übliche Grenze des Steigerungssatzes je nach Bereich, mit Leistungen, die auf einer Brust-OP-Rechnung oft vorkommen.
BereichBeispiel auf der RechnungÜbliche Grenze ohne BegründungRahmen mit Begründung
AnästhesieZiffer 462, 463: Vollnarkose2,3-fachbis 3,5-fach
ChirurgieZiffer 2415, 2420: Aufbau, Implantatwechsel2,3-fachbis 3,5-fach
Technik und Bildgebungzum Beispiel Röntgen, MRT1,8-fachbis 2,5-fach
Laborzum Beispiel Bluttest vor der Operation1,15-fachbis 1,3-fach

Überschreitet eine Ziffer ihre übliche Grenze, muss die Praxis das auf der Rechnung schriftlich und für Sie nachvollziehbar begründen, etwa mit einer erschwerten Anatomie oder einem ungewöhnlichen Zeitaufwand. Eine Begründung wie individueller Aufwand ohne weitere Angabe reicht nicht, weil sie nichts Konkretes zu Ihrem Fall sagt. Verlangen Sie in diesem Fall eine Erläuterung; darauf haben Sie ein Recht.

Woran Sie eine wirksame Honorarvereinbarung erkennen

Eine Honorarvereinbarung ist eine schriftliche Abrede, die den Steigerungssatz über den Rahmen der Gebührenliste hinaus anhebt, meist über das 3,5-Fache. Ohne eine solche Vereinbarung darf keine Rechnung einen höheren Satz ausweisen als den jeweiligen Höchstsatz ihres Bereichs. Fehlt die Vereinbarung, dürfen Sie den übersteigenden Teil der Rechnung kürzen und nur den Höchstsatz zahlen.

Damit eine Honorarvereinbarung wirksam ist, muss sie fünf Dinge erfüllen. Sie steht schriftlich vor der Behandlung fest, nennt Ziffer und Bezeichnung der Leistung, und nennt den vereinbarten Satz und Betrag. Sie enthält den Hinweis, dass eine Erstattung durch Krankenkasse, private Versicherung oder Beihilfe möglicherweise nicht vollständig gesichert ist. Und die Praxis händigt Ihnen eine Kopie aus. Punktzahl und Punktwert selbst darf die Vereinbarung nicht verändern, nur den Steigerungssatz.

  • Schriftform vor der Behandlung: Eine Vereinbarung, die Sie erst nach der Operation unterschreiben, ist unwirksam, gleich was sie verspricht.
  • Ziffer, Bezeichnung, Satz und Betrag stehen für jede betroffene Leistung einzeln in der Vereinbarung, nicht als runde Gesamtsumme.
  • Der Hinweis auf die unsichere Erstattung fehlt in vielen unwirksamen Vereinbarungen, weil er unbequem klingt. Ohne ihn ist die Vereinbarung nichtig.
  • Ihre eigene Kopie der Vereinbarung muss die Praxis Ihnen aushändigen; ohne diese Kopie können Sie den vereinbarten Satz später nicht nachweisen.
  • Für Labor, Röntgen und andere technische Leistungen ist eine Honorarvereinbarung ganz ausgeschlossen. Dort darf niemand einen höheren als den üblichen Rahmen vereinbaren.

Was zusätzlich als Auslage berechnet werden darf

Als Auslage darf eine Praxis nur berechnen, was Ihnen als Sachkosten tatsächlich entstanden ist. Dazu zählen Arzneimittel und Verbandmittel, die Sie behalten oder die einmalig verbraucht werden, sowie eigens ausgewiesene Kosten wie das Implantatpaar. Eine Pauschale für Auslagen ist nicht erlaubt, jede Position braucht ihren eigenen Beleg, sobald sie 25,56 Euro übersteigt.

Kleinmaterial wie Mulltupfer, Zellstoff, Einmalspritzen, Desinfektionsmittel oder Schnellverbandmaterial darf dagegen nicht gesondert berechnet werden. Diese Kosten sind bereits mit der ärztlichen Gebühr abgegolten, weil sie zur üblichen Praxisausstattung gehören. Taucht auf Ihrer Rechnung eine Position wie Verbrauchsmaterial, pauschal auf, ist das nicht zulässig.

Das Implantatpaar ist der mit Abstand größte Auslagenposten einer Brust-OP-Rechnung, weil es dafür keine amtliche Preisliste gibt. Verlangen Sie deshalb, dass Hersteller, Modell und der Einkaufspreis auf der Rechnung oder im beigefügten Beleg stehen, nicht nur ein runder Betrag. Nur so lässt sich der Auslagenposten von der ärztlichen Gebühr unterscheiden und mit dem Kostenvoranschlag abgleichen.

So prüfen Sie Ihre Brust-OP-Rechnung in fünf Schritten

Eine Rechnung nach der Gebührenordnung lässt sich mit fünf Schritten systematisch nachrechnen, egal ob die Operation eine Vergrößerung, eine Verkleinerung oder eine Straffung war.

  1. Gleichen Sie jede Ziffer mit dem Kostenvoranschlag ab. Jede Position aus dem Voranschlag muss sich in der Rechnung wiederfinden; eine neue Ziffer, die vorher nicht genannt war, braucht eine Erklärung.
  2. Rechnen Sie Punktzahl mal Punktwert mal Steigerungssatz nach. Der Punktwert liegt bei 5,82873 Cent je Punkt; mit einem Taschenrechner ergibt sich der Betrag je Ziffer in Sekunden.
  3. Prüfen Sie den Steigerungssatz gegen den Bereich der Ziffer. Liegt der Satz über der üblichen Grenze seines Bereichs, muss eine schriftliche Begründung auf der Rechnung stehen.
  4. Suchen Sie nach einer Honorarvereinbarung, wenn ein Satz über dem jeweiligen Höchstsatz liegt. Ohne eine wirksame, vor der Operation unterschriebene Vereinbarung mit allen Pflichtangaben ist der übersteigende Teil nicht geschuldet.
  5. Trennen Sie Auslagen von der ärztlichen Gebühr. Prüfen Sie, ob Implantat, Labor und sonstige Sachkosten einzeln mit Beleg ausgewiesen sind, und ob Kleinmaterial fälschlich gesondert auftaucht.
  6. Notieren Sie das Rechnungsdatum. Eine Honorarforderung verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist; eine sehr spät gestellte Rechnung kann bereits verjährt sein.

Das können Sie bei einer fehlerhaften Rechnung tun

Finden Sie einen Fehler, müssen Sie nicht die volle Summe zahlen. Sie dürfen den beanstandeten Teil zurückhalten, bis die Praxis eine berichtigte Rechnung vorlegt, denn erst eine vorschriftsmäßige Rechnung macht die Zahlung fällig.

Was Sie mit einer fehlerhaften Rechnung tun

Enthält die Rechnung für jede Ziffer Datum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz vollständig?

Ja

Liegt ein Steigerungssatz über der üblichen Grenze seines Bereichs, ohne dass eine schriftliche Begründung dabeisteht?

Ja

Fordern Sie die Begründung schriftlich an und zahlen Sie den strittigen Teil erst nach Erhalt.

Nein

Übersteigt ein Satz den Höchstsatz seines Bereichs, ohne dass dafür eine wirksame Honorarvereinbarung vorliegt?

Ja

Kürzen Sie diese Position auf den Höchstsatz des jeweiligen Bereichs und teilen Sie der Praxis die Kürzung schriftlich mit.

Nein

Die Rechnung ist formal in Ordnung; gleichen Sie die Beträge nur noch mit dem Kostenvoranschlag ab.

Nein

Die Rechnung ist unvollständig und noch nicht fällig. Fordern Sie eine berichtigte Fassung an und zahlen Sie erst, wenn sie alle Pflichtangaben trägt.

Bleibt der Streit bestehen, hilft die zuständige Ärztekammer oder eine Verbraucherzentrale bei einer kostenfreien Erstprüfung weiter. Erst wenn auch das zu keiner Einigung führt, bleibt der Weg vor das Zivilgericht, meist über einen Mahnbescheid, wenn nur der Betrag strittig ist.

Häufige Fragen

Muss ich eine fehlerhafte Rechnung für meine Brust-OP trotzdem bezahlen?

Nein. Eine Rechnung wird erst fällig, wenn sie zu jeder Leistung Datum, Ziffer, Betrag und Steigerungssatz vollständig nennt. Fehlt eine dieser Angaben oder eine vorgeschriebene Begründung, müssen Sie noch nicht zahlen und können eine berichtigte Rechnung verlangen.

Welcher Steigerungssatz gilt für die Laborwerte auf meiner Brust-OP-Rechnung?

Nur 1,15-fach ohne Begründung, der Rahmen mit Begründung endet beim 1,3-fachen. Laboruntersuchungen gehören zu einem eigenen Bereich der Gebührenliste. Das ist deutlich niedriger als die 2,3-fache übliche Grenze der eigentlichen Operation.

Was ist eine Honorarvereinbarung?

Eine schriftliche, vor der Behandlung geschlossene Abrede, die den Steigerungssatz über den üblichen Rahmen hinaus anhebt. Sie muss Ziffer, Bezeichnung, Satz und Betrag jeder Leistung nennen, den Hinweis auf eine möglicherweise unvollständige Erstattung enthalten und Ihnen als Kopie ausgehändigt werden. Ohne diese Angaben ist sie unwirksam.

Darf die Praxis Mullbinden und Einmalspritzen bei meiner Brust-OP extra berechnen?

Nein. Kleinmaterial wie Mulltupfer, Zellstoff, Einmalspritzen oder Desinfektionsmittel ist mit der ärztlichen Gebühr bereits abgegolten und darf nicht gesondert als Auslage berechnet werden. Gesondert abrechenbar sind nur Sachkosten wie das Implantatpaar, mit Beleg ab 25,56 Euro.

Wie lange kann ich eine fehlerhafte Rechnung für meine Brust-OP noch beanstanden?

In der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine sehr spät gestellte Rechnung kann deshalb bereits verjährt sein. Beanstanden können Sie einen Fehler grundsätzlich, solange die Forderung nicht verjährt ist.

An wen wende ich mich, wenn die Praxis auf einer falschen Brust-OP-Rechnung besteht?

Erste Anlaufstellen sind die zuständige Ärztekammer und eine Verbraucherzentrale, beide prüfen solche Rechnungen kostenfrei. Bleibt der Streit über den Betrag bestehen, bleibt der Weg vor das Zivilgericht, meist eingeleitet über einen Mahnbescheid.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 5 GOÄ, Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 12 GOÄ, Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 2 GOÄ, Abweichende Vereinbarung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 10 GOÄ, Ersatz von Auslagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen (Anlage zur GOÄ), Abschnitte A bis P mit den Nummern 462, 463 und 2410 bis 2420, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 195 BGB, Regelmäßige Verjährungsfrist, und § 199 BGB, Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Gliederung und Textentwurf der Seitentexte wie Einleitungen und Kategorietexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Adress- und Kontaktdaten werden nicht generiert, sondern unverändert aus OpenStreetMap und den Facharztregistern übernommen.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.