Brustchirurgie

Glossar

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die rund um Brustchirurgie & Brustimplantate immer wieder auftauchen. Jeder Begriff beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen und nennt danach, worauf sie sich stützt.

49 Begriffe

Brustvergrößerung mit Implantat

Bei der Brustvergrößerung mit Implantat setzt die Operateurin oder der Operateur ein Kissen aus Silikongel oder, seltener, aus Kochsalzlösung in die Brust ein, um deren Form oder Volumen zu verändern. Der Schnitt verläuft meist inframammär in der Unterbrustfalte, seltener periareolär am Rand des Warzenhofs oder axillär in der Achselhöhle. Das Implantat liegt je nach Gewebedicke subglandulär direkt über dem Brustmuskel, submuskulär vollständig darunter oder im Dual-Plane-Verfahren teilweise darunter, meist unter Vollnarkose.

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Brustvergrößerung mit Eigenfett

Bei der Brustvergrößerung mit Eigenfett, auch Lipofilling genannt, entnimmt die Operateurin oder der Operateur per Liposuktion (Fettabsaugung) Fettgewebe aus einer Spenderregion wie Flanken oder Oberschenkeln, bereitet es auf und spritzt es fächerförmig in mehreren Schichten in die Brust. Das Verfahren kommt ohne Fremdkörper aus, setzt aber ausreichende körpereigene Fettreserven voraus.

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Bruststraffung (Mastopexie)

Die Bruststraffung, fachsprachlich Mastopexie, hebt eine abgesunkene Brust an, ohne zwingend ihr Volumen zu verändern. Je nach Ausmaß der Ptosis, also wie weit die Brust abgesunken ist, wählt die Chirurgin oder der Chirurg einen periareolären Ringschnitt am Rand des Warzenhofs, einen vertikalen I-Schnitt oder einen T-Schnitt, bei dem die Narbe um die Brustwarze und senkrecht in die Unterbrustfalte verläuft.

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Brustverkleinerung (Reduktionsplastik)

Die Brustverkleinerung, medizinisch Mammareduktionsplastik, verringert Volumen und Gewicht der Brust und formt sie neu. Bei belegter medizinischer Indikation, etwa Rückenschmerzen oder Schulter-Nacken-Beschwerden durch eine Makromastie, eine krankhaft vergrößerte Brust, kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen. Übliche Techniken sind der T-Schnitt und die Technik nach Lejour.

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Mammarekonstruktion

Die Mammarekonstruktion baut operativ die weibliche Brustform wieder auf, nachdem eine Mastektomie, also die vollständige Entfernung der Brust, sie meist wegen eines Mammakarzinoms (Brustkrebs) entfernt hat. Der Wiederaufbau erfolgt mit Implantaten, mit körpereigenem Gewebe oder in Kombination, entweder primär direkt bei der Mastektomie oder sekundär zu einem späteren Zeitpunkt, jeweils nach individueller interdisziplinärer Aufklärung.

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Kapselfibrose

Nach jeder Implantation bildet sich als Heilungsreaktion eine bindegewebige Hülle, die Implantatkapsel. Verdickt und verhärtet sich diese Kapsel und schnürt das Implantat ein, spricht man von Kapselfibrose oder Kapselkontraktur. Sie zählt zu den häufigsten Komplikationen nach einer Brustvergrößerung und macht oft eine erneute Operation nötig.

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Baker-Klassifikation

Die Baker-Klassifikation teilt den Schweregrad einer Kapselfibrose nach Brustimplantaten in vier Stufen ein: Baker I, die Brust fühlt sich weich und unauffällig an; Baker II, die Kapsel ist tastbar, aber die Form bleibt unverändert; Baker III mit sichtbarer Formveränderung; Baker IV mit harter, schmerzhafter Verformung.

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Implantatruptur

Eine Implantatruptur ist ein Riss der Implantathülle. Sie verläuft oft als stille Ruptur ohne spürbare Symptome, manchmal bemerkbar durch eine veränderte Brustform oder -größe. Brustimplantate aus Silikon sind keine Dauerimplantate: Mit steigendem Implantatalter nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Defekts deutlich zu.

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Brustptosis

Brustptosis, fachsprachlich Ptosis mammae, bezeichnet das Absinken der weiblichen Brust unterhalb ihrer ursprünglichen Position. Ursachen sind häufig altersbedingter Elastizitätsverlust des Gewebes, Schwangerschaften, Stillzeiten oder starke Gewichtsschwankungen. Der gemessene Schweregrad der Ptosis bestimmt, welche Schnittführung bei einer operativen Bruststraffung im Einzelfall überhaupt infrage kommt.

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Mikromastie

Mikromastie bezeichnet eine im Verhältnis zu Körpergröße und -statur zu klein ausgebildete weibliche Brust, verursacht durch eine Unterentwicklung des Drüsengewebes. Der Befund ist nicht zwingend krankhaft, sondern in vielen Fällen lediglich eine Normvariante der Brustform, ganz ohne funktionelle körperliche Beschwerden für die betroffene Frau.

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Makromastie

Makromastie ist die krankhafte Vergrößerung der weiblichen Brustdrüse, definiert über ein Brustgewicht von etwa 500 bis 1500 Gramm je Seite. Höhere Gewichte werden als Gigantomastie bezeichnet. Häufige Folgen sind Rückenschmerzen, Schulter-Nacken-Beschwerden und ein Rundrücken, die eine Brustverkleinerung medizinisch begründen können.

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Inframammärer Zugang

Der inframammäre Zugang setzt den Hautschnitt in der natürlichen Falte unter der Brust. Die entstehende Narbe folgt dieser Falte und ist im Stehen meist verdeckt. Der Zugang gilt als der am häufigsten gewählte Weg bei Brustvergrößerung und Implantatwechsel, weil er gute Übersicht bei der Präparation bietet.

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Periareolärer Zugang

Beim periareolären Zugang verläuft der Schnitt am Rand des Warzenhofs, an der Grenze zwischen Warzenhof und umgebender Brusthaut. Die Narbe liegt dadurch besonders unauffällig, der Zugang eignet sich aber vor allem für kleinere bis mittlere Implantate oder eine geringe Korrektur der Brustform.

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Axillärer Zugang

Der axilläre Zugang legt den Schnitt in eine natürliche Hautfalte der Achselhöhle, außerhalb der Brust selbst. Dadurch bleibt die Brust vollständig frei von sichtbaren Narben, der Eingriff erfordert jedoch eine deutlich längere Präparationsstrecke bis zur eigentlichen Implantatlage unter oder über dem Brustmuskel.

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Runde und anatomische Implantate

Brustimplantate unterscheiden sich in ihrer Grundform: Runde Implantate erzeugen ein gleichmäßig fülliges Dekolleté, anatomische, tropfenförmige Implantate ahmen den natürlichen Verlauf der Brust von flacher oben nach voller unten nach. Welche Form geeignet ist, hängt von Ausgangsgewebe und gewünschtem Ergebnis ab.

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Implantatoberfläche (glatt und texturiert)

Brustimplantate haben entweder eine glatte oder eine texturierte, also aufgeraute Hüllenoberfläche. Nach Erkenntnissen des BfArM tritt eine Kapselfibrose bei glatten Implantaten häufiger auf. Texturierte Implantate werden dagegen mit einem höheren Risiko für das BIA-ALCL-Lymphom in Verbindung gebracht, eine seltene bösartige Erkrankung des körpereigenen Abwehrsystems. Beide Risiken sind bei der Wahl gegeneinander abzuwägen.

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Implantatfüllung (Silikongel und Kochsalzlösung)

Brustimplantate werden entweder mit kohäsivem, in sich selbst haftendem Silikongel gefüllt oder, deutlich seltener, mit steriler Kochsalzlösung. Silikongel gilt als Standard, weil es sich natürlicher anfühlt und bei einem Defekt der Hülle im Gewebe verbleibt statt sofort auszulaufen wie Kochsalzlösung.

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Implantatvolumen

Das Implantatvolumen wird in Millilitern, also Kubikzentimetern, angegeben und richtet sich nach Ausgangsgewebe, Körperbau und dem gewünschten Ergebnis der jeweiligen Patientin. Eine feste Umrechnung von Milliliterangabe in eine BH-Körbchengröße existiert nicht, weil Körbchengrößen Konfektionsmaße verschiedener Hersteller ohne einheitliche Norm bleiben.

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Implantatlage (subglandulär, submuskulär, Dual Plane)

Die Implantatlage beschreibt, wo während der Operation die Implantattasche gebildet wird: subglandulär beziehungsweise präpectoral direkt über dem Brustmuskel, submuskulär beziehungsweise subpectoral vollständig darunter, oder im Dual-Plane-Verfahren als Kombination, bei der nur der obere Implantatanteil vom Muskel bedeckt bleibt, der untere nicht.

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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, also für Privatpatientinnen und für rein ästhetische Eingriffe. Nach Paragraf 5 GOÄ wird jede Leistung mit einer Punktzahl bewertet, die mit einem festen Punktwert und einem Steigerungssatz multipliziert die Rechnungssumme ergibt.

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GOÄ-Steigerungssatz

Der Steigerungssatz ist der Faktor, mit dem die Grundpunktzahl einer Ziffer aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) multipliziert wird. Paragraf 5 GOÄ nennt den Einfachsatz mit Faktor 1,0, den Regelsatz mit Faktor 2,3 und den Höchstsatz mit Faktor 3,5. Der Regelsatz gilt als üblicher Ansatz, ein höherer Satz muss begründet werden.

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Implantateregister Deutschland

Das Implantateregister Deutschland erfasst seit dem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag 1. Juli 2024 Daten zu implantierten Medizinprodukten, darunter auch Brustimplantate, um deren Sicherheit und Langzeitverlauf besser nachvollziehen zu können. Grundlage ist das Implantateregistergesetz (IRegG), Kliniken und Praxen sind bundesweit zur Meldung verpflichtet.

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Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) begrenzt, wie für medizinische Eingriffe geworben werden darf. Paragraf 11 Absatz 1 Satz 3 verbietet ausdrücklich Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe mit vorher-nachher-artigen bildlichen Darstellungen des menschlichen Körpers, um übertriebene Erwartungen an rein ästhetische Verfahren zu verhindern.

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Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen

Ärztliche Leistungen sind nach Paragraf 4 Nummer 14 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei, wenn sie einem therapeutischen Zweck dienen. Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Mai 2026 konkretisiert, wann eine ästhetische Operation als medizinisch indiziert und damit steuerbefreit gilt und wann der reguläre Steuersatz greift.

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Kostenbeteiligung nach § 52 SGB V

Paragraf 52 Absatz 2 SGB V erlaubt gesetzlichen Krankenkassen, Versicherte an den Kosten einer Behandlung angemessen zu beteiligen, wenn sich diese Behandlung als Folge eines medizinisch nicht angezeigten, also rein ästhetischen Eingriffs wie einer Piercing- oder Schönheitsoperation im Nachhinein als notwendig erweist.

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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag listet die voraussichtlichen Kosten einer geplanten Behandlung auf. Paragraf 630c Absatz 3 BGB verpflichtet Behandelnde ausdrücklich dazu, Patientinnen und Patienten vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn eine vollständige Übernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist.

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Risikoaufklärung

Die Risikoaufklärung ist die ärztliche Pflicht, vor einem Eingriff über Art, Umfang, Risiken, Erfolgsaussichten und mögliche Alternativen der geplanten Behandlung zu informieren. Nach Paragraf 630e BGB muss sie mündlich erfolgen, rechtzeitig vor der Einwilligung und in einer für die Patientin verständlichen Sprache.

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Vollnarkose

Bei einer Vollnarkose, fachsprachlich Allgemeinanästhesie, wird die Patientin für die Dauer des Eingriffs in einen tiefen, kontrollierten Bewusstseinsverlust versetzt, bei dem Schmerzempfinden und Erinnerung vollständig ausgeschaltet sind. Brustoperationen wie eine Brustvergrößerung finden nach Angaben der Fachgesellschaften meist unter Vollnarkose statt.

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Nachsorge nach einer Brust-OP

Zur Nachsorge nach einer Brustoperation gehört üblicherweise das Tragen eines speziellen Stütz-BHs über sechs bis acht Wochen, teils ergänzt durch einen sogenannten Stuttgarter Gürtel, eine zusätzliche Kompression am oberen Rand der Brust. Das endgültige ästhetische Ergebnis lässt sich nach Angaben der Fachgesellschaften erst nach rund drei Monaten beurteilen, wenn Schwellungen vollständig abgeklungen sind.

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Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Der korrekte deutsche Weiterbildungstitel für operative Eingriffe an der Brust lautet Facharzt oder Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, teils ergänzt um Gynäkologie mit Schwerpunkt Senologie bei einer Rekonstruktion nach Krebs. Eine eigenständige Facharztbezeichnung Facharzt für Brustchirurgie existiert in Deutschland formal nicht.

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DGÄPC

Die DGÄPC, Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, ist eine Fachgesellschaft, die ein Mitgliederverzeichnis von Fachärztinnen und Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie führt und Patienteninformationen zu ästhetischen Eingriffen bereitstellt. Eine Mitgliedschaft ersetzt keine staatliche Zulassung, ergänzt aber die Registerlage um eine fachliche Selbstauskunft.

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VDÄPC

Die VDÄPC, Vereinigung Deutscher Ästhetisch-Plastischer Chirurgen, ist ein zweites Facharztregister derselben Fachrichtung, eng verbunden mit der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Auch sie bietet eine öffentliche Mitgliedersuche an, jedoch ebenfalls ohne automatisierte Massenschnittstelle für externe Verzeichnisdienste.

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BIA-ALCL

BIA-ALCL steht für Brustimplantat-assoziiertes großzelliges anaplastisches Lymphom, eine seltene, von Blutzellen ausgehende Krebserkrankung, die von der Weltgesundheitsorganisation 2016 als eigenständige Diagnose anerkannt wurde. Sie ist vom Brustkrebs klar zu unterscheiden und wird vor allem mit texturierten Implantatoberflächen in Verbindung gebracht.

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Behandlungsakte

Die Behandlungsakte ist die Dokumentation, die eine Praxis oder Klinik nach § 630f BGB zu jeder Behandlung führen muss, in Papierform oder elektronisch. Bis Februar 2026 hieß sie im Gesetz Patientenakte; seit dem 6. Februar 2026 ist die erste Abschrift für Patientinnen und Patienten kostenlos.

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Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Ärztin von dem fachlichen Standard abweicht, der zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein anerkannt ist (§ 630a Absatz 2 BGB). Eine Komplikation, die auch bei sorgfältiger Behandlung eintreten kann, ist für sich genommen kein Behandlungsfehler.

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Gutachterkommission und Schlichtungsstelle der Ärztekammer

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind Einrichtungen der Landesärztekammern, die einen vermuteten Behandlungsfehler außergerichtlich prüfen. Das Verfahren ist für Patientinnen kostenfrei, läuft schriftlich und dauert im Bundesdurchschnitt 15 Monate; sein Ergebnis ist für niemanden bindend.

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Ausfallhonorar

Ein Ausfallhonorar ist die Vergütung, die eine Praxis für einen fest vereinbarten Termin verlangt, den eine Patientin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt. Rechtsgrundlage ist § 615 BGB, der nach dem Bundesgerichtshof (12. Mai 2022, III ZR 78/21) auch für Behandlungsverträge gilt.

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Einwilligungsfähigkeit

Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer medizinischen Maßnahme erfassen und seinen Willen danach ausrichten kann. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht; Volljährige gelten grundsätzlich als einwilligungsfähig, bei Minderjährigen kommt es auf den Einzelfall an.

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Hypertrophe Narbe und Keloid

Eine hypertrophe Narbe ist eine verdickte, erhabene Narbe, die auf das ursprüngliche Wundgebiet beschränkt bleibt und sich häufig von selbst zurückbildet. Ein Keloid ist eine Wucherung von Bindegewebe, die über die Wunde hinauswächst, später entsteht und sich nicht zurückbildet.

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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses legt fest, wann Ärztinnen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Nach ihrem § 3 Absatz 2 liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen.

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Stütz-BH

Ein Stütz-BH ist ein Sport- oder medizinischer Büstenhalter, den Patientinnen nach einer Brustoperation in den ersten Wochen Tag und Nacht tragen. Er soll die Brust stützen und formen und die innere und äußere Narbenheilung unterstützen, ohne einzuengen oder auf die Wunde zu drücken.

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Implantationsausweis

Der Implantationsausweis ist das Dokument, mit dem Sie Ihr Brustimplantat identifizieren können: Es nennt Produktname, Modell, Serien- oder Losnummer, die UDI-Kennung (eine weltweit eindeutige Produktnummer) und den Hersteller. Die Einrichtung muss ihn Ihnen unverzüglich nach der Implantation aushändigen, ergänzt um Ihren Namen, den Namen und die Adresse der Einrichtung und das Datum des Eingriffs (§ 16 Absatz 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung).

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Einrichtung für ambulantes Operieren

Eine Einrichtung für ambulantes Operieren ist eine Praxis oder ein Zentrum, in dem operiert wird, ohne Patientinnen stationär aufzunehmen. Das Infektionsschutzgesetz nennt sie eigens: Ihre Leitung muss Hygienepläne führen, nosokomiale Infektionen aufzeichnen und bewerten, und die Einrichtung unterliegt der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 23 Absatz 3 bis 6 IfSG).

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Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ

Eine Honorarvereinbarung ist eine schriftliche, vor der Behandlung geschlossene Abrede, die den Steigerungssatz einer Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über den regulären Gebührenrahmen hinaus anhebt. Ohne sie darf keine Rechnung mehr als den jeweiligen Höchstsatz ihres Abschnitts ausweisen.

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Ärztliche Mitteilungspflicht nach § 294a SGB V

Die Mitteilungspflicht nach § 294a SGB V verpflichtet Praxen und Krankenhäuser, der Krankenkasse die erforderlichen Daten zu melden, sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Erkrankung Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist.

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Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)

Eine außergewöhnliche Belastung ist ein Aufwand, dem sich Steuerpflichtige aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können und der größer ist als bei den meisten Menschen in vergleichbaren Verhältnissen. Abziehbar ist nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt.

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Genehmigungsfiktion (§ 13 Absatz 3a SGB V)

Die Genehmigungsfiktion tritt ein, wenn die Krankenkasse über einen Leistungsantrag nicht innerhalb von drei, mit Gutachten fünf Wochen entscheidet und Sie nicht rechtzeitig über einen triftigen Verzögerungsgrund unterrichtet. Die beantragte Leistung gilt dann als genehmigt.

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Explantation

Die Explantation ist die operative Entfernung eines Brustimplantats, mit oder ohne neues Implantat. Ob sie eine Kassenleistung oder eine Selbstzahlerleistung ist, hängt vom Anlass ab: Eine nachgewiesene Ruptur, ein Gelbluten, also das langsame Austreten von Silikon durch eine noch intakte Hülle, oder eine Kapselfibrose vom höchsten Schweregrad Baker IV machen sie medizinisch notwendig, ein reiner Wechselwunsch nicht.

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Vorkommnismeldung und Rückruf

Eine Vorkommnismeldung ist die Meldung eines mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnisses mit einem Medizinprodukt an die zuständige Bundesoberbehörde. Ein Rückruf ist eine Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld, die der Hersteller nach Artikel 87 der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) ergreifen muss, wenn er ein solches Risiko erkennt, entweder für ein ganzes Modell (Typ-Rückruf) oder für einzelne Fertigungschargen (Chargen-Rückruf).

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