Glossar
GOÄ-Steigerungssatz
Der Steigerungssatz ist der Faktor, mit dem die Grundpunktzahl einer Ziffer aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) multipliziert wird. Paragraf 5 GOÄ nennt den Einfachsatz mit Faktor 1,0, den Regelsatz mit Faktor 2,3 und den Höchstsatz mit Faktor 3,5. Der Regelsatz gilt als üblicher Ansatz, ein höherer Satz muss begründet werden.
- Begriff
- GOÄ-Steigerungssatz
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Bei rein ästhetischen Eingriffen wie einer Brustvergrößerung ohne medizinische Indikation vereinbaren Ärztin oder Arzt und Patientin den Steigerungssatz häufig individuell, weil hier anders als bei medizinisch notwendigen Leistungen keine Kostenerstattung durch eine Krankenkasse im Raum steht, die den Satz begrenzen würde.
Die konkrete Rechnungssumme für eine GOÄ-Ziffer ergibt sich damit aus drei Faktoren: der festen Punktzahl der Leistung, dem einheitlichen Punktwert von 5,82873 Cent und dem vereinbarten Steigerungssatz zwischen 1,0 und 3,5.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 5: Bemessung der Gebühren, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.