Brustchirurgie

Glossar

Implantateregister Deutschland

Das Implantateregister Deutschland erfasst seit dem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag 1. Juli 2024 Daten zu implantierten Medizinprodukten, darunter auch Brustimplantate, um deren Sicherheit und Langzeitverlauf besser nachvollziehen zu können. Grundlage ist das Implantateregistergesetz (IRegG), Kliniken und Praxen sind bundesweit zur Meldung verpflichtet.

Begriff
Implantateregister Deutschland
Stand
11. September 2026

Was dahinter steckt

Weil die Datenerhebung erst seit Mitte 2024 läuft, liegen für Deutschland noch keine belastbaren Auswertungen etwa zu Rupturraten oder Kapselfibrose-Häufigkeiten je Implantattyp vor, die über die bisherige internationale Studienlage hinausgehen. Solche Auswertungen werden mit wachsendem Datenbestand erst über die kommenden Jahre möglich.

Das Register soll langfristig eine bessere Grundlage für die Nutzenbewertung und Rückverfolgbarkeit von Implantaten schaffen, ähnlich wie es für andere Medizinprodukte in anderen europäischen Ländern bereits existiert.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Implantateregister Deutschland, Bundesministerium für Gesundheit,

Einsatz von Sprachmodellen

Gliederung und Textentwurf der Seitentexte wie Einleitungen und Kategorietexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Adress- und Kontaktdaten werden nicht generiert, sondern unverändert aus OpenStreetMap und den Facharztregistern übernommen.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 11. September 2026.