Brustchirurgie

Glossar

Einrichtung für ambulantes Operieren

Eine Einrichtung für ambulantes Operieren ist eine Praxis oder ein Zentrum, in dem operiert wird, ohne Patientinnen stationär aufzunehmen. Das Infektionsschutzgesetz nennt sie eigens: Ihre Leitung muss Hygienepläne führen, nosokomiale Infektionen aufzeichnen und bewerten, und die Einrichtung unterliegt der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 23 Absatz 3 bis 6 IfSG).

Begriff
Einrichtung für ambulantes Operieren
Stand
22. September 2026

Was dahinter steckt

Räume, Geräte und Personal sind für ambulante Operationen zulasten der Krankenkassen in der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband beschrieben, die seit dem 1. Dezember 2011 gilt. Verlangt werden unter anderem ein Operationsraum mit flüssigkeitsdichtem Fußboden, Lichtquellen mit Stromausfallüberbrückung, Instrumentarium zur Reanimation, Notfallmedikamente zum sofortigen Zugriff, ein Notfallplan und qualifizierte Assistenz.

Für eine selbst bezahlte ästhetische Operation gilt diese Vereinbarung nicht unmittelbar, weil sie an die Abrechnung nach § 115b SGB V anknüpft. Sie ist aber der veröffentlichte Maßstab, an dem sich eine Einrichtung messen lassen kann. Eine Einrichtung ohne Betten ist rechtlich eine Praxis, auch wenn sie sich Klinik nennt; eine Privatkrankenanstalt braucht eine Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 23 Infektionsschutzgesetz, Nosokomiale Infektionen, Hygienepläne und infektionshygienische Überwachung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Absatz 2 SGB V zum ambulanten Operieren, in Kraft seit 1. Dezember 2011, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.