Brustchirurgie

Glossar

Risikoaufklärung

Die Risikoaufklärung ist die ärztliche Pflicht, vor einem Eingriff über Art, Umfang, Risiken, Erfolgsaussichten und mögliche Alternativen der geplanten Behandlung zu informieren. Nach Paragraf 630e BGB muss sie mündlich erfolgen, rechtzeitig vor der Einwilligung und in einer für die Patientin verständlichen Sprache.

Begriff
Risikoaufklärung
Stand
11. September 2026

Was dahinter steckt

Bei ästhetischen Brustoperationen gehören zur Risikoaufklärung typischerweise Kapselfibrose, Implantatruptur, Nachblutung, Wundheilungsstörung, Empfindlichkeitsstörung der Brustwarze sowie, im Fall texturierter Implantate, das seltene BIA-ALCL-Lymphom, eine Krebserkrankung des Immunsystems. Schriftliche Aufklärungsbögen dürfen das Gespräch nach Paragraf 630e BGB ergänzen, aber nicht ersetzen.

Weil das Heilmittelwerbegesetz Erfolgsgarantien und Vorher-Nachher-Werbung für operative Eingriffe verbietet, darf die Aufklärung auch inhaltlich keine Heilversprechen enthalten, sondern muss realistisch über Grenzen und mögliche Komplikationen des Verfahrens informieren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 630e: Aufklärungspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Heilmittelwerbegesetz, § 11 Absatz 1 Satz 3, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.