Glossar
Risikoaufklärung
Die Risikoaufklärung ist die ärztliche Pflicht, vor einem Eingriff über Art, Umfang, Risiken, Erfolgsaussichten und mögliche Alternativen der geplanten Behandlung zu informieren. Nach Paragraf 630e BGB muss sie mündlich erfolgen, rechtzeitig vor der Einwilligung und in einer für die Patientin verständlichen Sprache.
- Begriff
- Risikoaufklärung
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Bei ästhetischen Brustoperationen gehören zur Risikoaufklärung typischerweise Kapselfibrose, Implantatruptur, Nachblutung, Wundheilungsstörung, Empfindlichkeitsstörung der Brustwarze sowie, im Fall texturierter Implantate, das seltene BIA-ALCL-Lymphom, eine Krebserkrankung des Immunsystems. Schriftliche Aufklärungsbögen dürfen das Gespräch nach Paragraf 630e BGB ergänzen, aber nicht ersetzen.
Weil das Heilmittelwerbegesetz Erfolgsgarantien und Vorher-Nachher-Werbung für operative Eingriffe verbietet, darf die Aufklärung auch inhaltlich keine Heilversprechen enthalten, sondern muss realistisch über Grenzen und mögliche Komplikationen des Verfahrens informieren.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630e: Aufklärungspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Heilmittelwerbegesetz, § 11 Absatz 1 Satz 3, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Gliederung und Textentwurf der Seitentexte wie Einleitungen und Kategorietexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Adress- und Kontaktdaten werden nicht generiert, sondern unverändert aus OpenStreetMap und den Facharztregistern übernommen.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.