Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag listet die voraussichtlichen Kosten einer geplanten Behandlung auf. Paragraf 630c Absatz 3 BGB verpflichtet Behandelnde ausdrücklich dazu, Patientinnen und Patienten vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn eine vollständige Übernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist.
- Begriff
- Kostenvoranschlag
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Diese Pflicht greift bei rein ästhetischen Brustoperationen praktisch immer, weil die gesetzliche Krankenversicherung solche Eingriffe ohne medizinische Indikation grundsätzlich nicht übernimmt. Ein seriöser Kostenvoranschlag benennt einzelne Posten getrennt, etwa ärztliches Honorar, Implantat, Anästhesie und Klinikaufenthalt, statt nur eine Pauschalsumme zu nennen.
Weichen die tatsächlichen Kosten später wesentlich vom Voranschlag ab, muss die Patientin oder der Patient laut Paragraf 630c BGB in Textform informiert werden, bevor die abweichende Leistung erbracht wird.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c: Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Gliederung und Textentwurf der Seitentexte wie Einleitungen und Kategorietexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Adress- und Kontaktdaten werden nicht generiert, sondern unverändert aus OpenStreetMap und den Facharztregistern übernommen.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.