Glossar
Explantation
Die Explantation ist die operative Entfernung eines Brustimplantats, mit oder ohne neues Implantat. Ob sie eine Kassenleistung oder eine Selbstzahlerleistung ist, hängt vom Anlass ab: Eine nachgewiesene Ruptur, ein Gelbluten, also das langsame Austreten von Silikon durch eine noch intakte Hülle, oder eine Kapselfibrose vom höchsten Schweregrad Baker IV machen sie medizinisch notwendig, ein reiner Wechselwunsch nicht.
- Begriff
- Explantation
- Stand
- 22. September 2026
Was dahinter steckt
Der Begriff sagt nichts darüber, ob danach ein neues Implantat eingesetzt wird. Bleibt die Brust ohne Ersatz, hängt das Ergebnis nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) wesentlich von der Hautelastizität, der Gewebespannung und davon ab, ob die Brust schon vor der Entfernung hing; fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird zusätzlich eine Bruststraffung empfohlen.
Jede Explantation ist seit dem 1. Juli 2024 eine meldepflichtige Maßnahme nach § 16 Implantateregistergesetz (IRegG), unabhängig davon, ob sie eine Kassenleistung ist oder nicht. Die Einrichtung übermittelt die Daten an das Implantateregister Deutschland; ein Widerspruch dagegen ist ausgeschlossen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Implantatentfernung / Entfernung Brustimplantat, Patienteninformation, Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC),
- Implantateregistergesetz (IRegG), § 16 Meldepflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Gliederung und Textentwurf der Seitentexte wie Einleitungen und Kategorietexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Adress- und Kontaktdaten werden nicht generiert, sondern unverändert aus OpenStreetMap und den Facharztregistern übernommen.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.