Glossar
Behandlungsakte
Die Behandlungsakte ist die Dokumentation, die eine Praxis oder Klinik nach § 630f BGB zu jeder Behandlung führen muss, in Papierform oder elektronisch. Bis Februar 2026 hieß sie im Gesetz Patientenakte; seit dem 6. Februar 2026 ist die erste Abschrift für Patientinnen und Patienten kostenlos.
- Begriff
- Behandlungsakte
- Stand
- 21. September 2026
Was dahinter steckt
In die Behandlungsakte gehören nach § 630f Absatz 2 BGB alle für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und ihre Ergebnisse: Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefe. Bei einer Brustvergrößerung stehen dort auch Hersteller, Modell und Seriennummer der Implantate. Änderungen sind nur erlaubt, wenn der ursprüngliche Eintrag und das Datum der Änderung erkennbar bleiben. Die Praxis bewahrt die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung auf (§ 630f Absatz 3 BGB).
Patientinnen haben nach § 630g BGB Anspruch auf unverzügliche Einsicht in die vollständige Akte und auf Abschriften, auch elektronisch, ohne einen Grund nennen zu müssen. Die erste Abschrift ist seit dem Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) unentgeltlich; damit hat der Gesetzgeber das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 (C-307/22) umgesetzt. Fehlt in der Akte eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme, wird nach § 630h Absatz 3 BGB vermutet, dass sie nicht stattgefunden hat.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 630f BGB, Dokumentation der Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- § 630g BGB, Einsichtnahme in die Behandlungsakte, in der Fassung seit 6. Februar 2026, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Gliederung und Textentwurf der Seitentexte wie Einleitungen und Kategorietexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Adress- und Kontaktdaten werden nicht generiert, sondern unverändert aus OpenStreetMap und den Facharztregistern übernommen.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 21. September 2026.