Brustchirurgie

Ratgeber

Implantat oder Eigenfett für die Brustvergrößerung

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Ein Implantat vergrößert die Brust sofort, hält aber nicht ein Leben lang. Etwa jedes zehnte Implantat reißt innerhalb von zehn Jahren, und bei bis zu 17 von 100 Frauen verhärtet sich die Kapsel darum. Eigenfett bringt 100 bis 150 Milliliter je Sitzung, wovon 70 bis 76 Prozent anwachsen, ohne Fremdkörper, aber nur bei genug eigenem Fett.

Rupturrate von Implantaten nach 10 Jahren
etwa 10 Prozent
BfArM, Brustimplantate aus Silikon: Allgemeine Hinweise und Risiken (zitiert Hillard et al., Gland Surgery 2017), Stand 23. Juni 2026
Volumenzuwachs je Eigenfett-Sitzung
100 bis 150 Milliliter
DGÄPC, Patienteninformation Brustvergrößerung mit Eigenfett, Stand 20. September 2026
Anteil des Fetts, der anwächst
70 bis 76 Prozent
DGÄPC, Patienteninformation Brustvergrößerung mit Eigenfett, Stand 20. September 2026
Ein Silikonimplantat und ein Gefäß mit Fettgewebe-Lösung nebeneinander auf einem Beratungstisch
Zwei unterschiedliche Materialien für eine Brustvergrößerung, ein Silikonimplantat und aufbereitetes Eigenfett. Bild: KI generiert.

Was Implantat und Eigenfett im Ergebnis unterscheidet

Beide Verfahren vergrößern die Brust, aber sie unterscheiden sich in Volumen, Haltbarkeit und Fremdkörper. Ein Silikonimplantat bringt in einer einzigen Operation genau das Volumen, das Sie vorher in Millilitern festgelegt haben. Es bleibt aber ein Fremdkörper im Körper. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die deutsche Aufsichtsbehörde für Medizinprodukte, schreibt: Ein Implantat ist nicht darauf ausgelegt, ein Leben lang zu halten. Eigenfett wird an einer anderen Körperstelle abgesaugt und in die Brust gespritzt. Es bleibt Ihr eigenes Gewebe, aber ein Teil davon baut sich in den ersten Wochen wieder ab, und je Sitzung ist der Zuwachs begrenzt.

Beim Preis liegen beide Verfahren nah beieinander, bei der Haltbarkeit weit auseinander. Ein Implantat kostet laut Fachgesellschaft ab 5.500 Euro zuzüglich Material, Narkose und Klinik und hält nach Herstellerangaben 10 bis 20 Jahre. Eigenfett kostet ab etwa 4.000 Euro je Sitzung, insgesamt oft um 5.000 Euro, bringt aber nur 100 bis 150 Milliliter je Brust und Sitzung, wovon 70 bis 76 Prozent bleiben. Die folgende Tabelle stellt beide Verfahren Punkt für Punkt gegenüber.

Implantat und Eigenfett im Vergleich. Zahlen von den Fachgesellschaften DGÄPC und DGPRÄC, vom BfArM (Stand 23. Juni 2026) und aus dem Leitlinienregister, Abruf 20. September 2026.
MerkmalBrustvergrößerung mit ImplantatBrustvergrößerung mit Eigenfett
Volumenzuwachs je EingriffFrei wählbar, das Volumen in Millilitern steht vor der Operation festIm Schnitt 100 bis 150 Milliliter je Brust, höchstens eine halbe bis eine Körbchengröße
Zahl der EingriffeEin Eingriff, später Kontrollen und meist ein späterer AustauschZwei bis drei Sitzungen im Abstand von Monaten, wenn mehr Volumen gewünscht ist
FremdkörperJa, ein Implantat mit Pass und RegistermeldungNein, körpereigenes Gewebe
HaltbarkeitBegrenzt: etwa 10 Prozent reißen nach 10 Jahren, Hersteller nennen 10 bis 20 JahreDas angewachsene Fett bleibt dauerhaft, der Rest baut sich in den ersten Wochen ab
VoraussetzungAusreichender Weichteilmantel, Größe und Lage richten sich nach Ihrem GewebeBMI über 19 und genug Spenderfett an Hüfte, Bauch oder Oberschenkeln
Typische RisikenKapselverhärtung bei 0,6 bis 17,4 Prozent, Riss, sichtbare Wellen, sehr selten ein Lymphom bei aufgerauter HülleÖlzysten, abgestorbenes Fettgewebe, Verkalkungen, Schwellungen an den Entnahmestellen
NachsorgeJährliche Kontrolle mit Ultraschall, sechs bis acht Wochen Stütz-BHKompression an den Entnahmestellen vier bis sechs Wochen, sechs Wochen Sportpause
KostenAb 5.500 Euro zuzüglich Material, Narkose, KlinikAb etwa 4.000 Euro je Sitzung, gesamt oft um 5.000 Euro je Sitzung
Fachlicher StandKeine deutsche Leitlinie, eine Erarbeitung ist bis Ende 2026 angemeldetFrühere Leitlinie abgelaufen, Überarbeitung bis Mai 2027 angemeldet

Wie eine Brustvergrößerung mit Implantat abläuft

Die Operation dauert ein bis zwei Stunden und findet in Vollnarkose statt, meist mit ein bis drei Tagen Klinikaufenthalt. Der Schnitt liegt in der Unterbrustfalte, am Rand des Warzenhofs oder in der Achselhöhle, üblicherweise etwa fünf Zentimeter lang. Das Implantat kommt entweder vor den Brustmuskel, dahinter oder in eine Kombination aus beidem, bei der nur der obere Teil vom Muskel bedeckt wird. Diese Lage beeinflusst, wie häufig sich später die Kapsel um das Implantat verhärtet. Welche Lage zu Ihrem Gewebe passt, entscheidet die Fachärztin im Vorgespräch anhand der Dicke Ihres Gewebes über dem Implantat.

Von der Größenwahl bis zur Jahreskontrolle: der Weg mit Implantat in sechs Schritten
  1. Vorgespräch und Größenwahl

    Die Ärztin untersucht Ihr Gewebe, und Sie legen gemeinsam Volumen, Form, Oberfläche und Lage fest. Vor der Operation wird meist eine Röntgenuntersuchung der Brust empfohlen. Die Aufklärung erfolgt mündlich, das schreibt das Gesetz so vor, und den Kostenvoranschlag erhalten Sie schriftlich.

  2. Operation

    Vollnarkose, ein bis zwei Stunden, Schnitt und Lage wie geplant. Die Klinik meldet den Eingriff an das bundesweite Implantateregister, das ist seit Juli 2024 Pflicht.

  3. Entlassung mit Implantationsausweis

    Nach ein bis drei Tagen Klinik erhalten Sie Ihren Implantationsausweis, den persönlichen Pass für Ihr Implantat. Er nennt Hersteller, Modell, Seriennummer, Ihren Namen, die Einrichtung und das Datum.

  4. Sechs bis acht Wochen Stütz-BH

    Rechnen Sie mit sechs bis acht Wochen Stütz-BH, manche Praxen empfehlen die ersten drei Wochen rund um die Uhr. Die Fäden ziehen nach etwa ein bis zwei Wochen, und ein halbes Jahr lang sollte keine Sonne auf die Narbe.

  5. Endgültiges Ergebnis nach drei bis sechs Monaten

    Schwellungen klingen ab, und das Implantat setzt sich in seine endgültige Position. Vorher lässt sich weder Form noch Symmetrie beurteilen.

  6. Jährliche Kontrolle

    Gehen Sie einmal im Jahr zur fachärztlichen Kontrolle mit Ultraschall, und beobachten Sie selbst Verhärtung, Schmerz, Schwellung oder eine veränderte Form. Ab etwa zehn Jahren steigt das Risiko eines Risses deutlich.

Wie eine Brustvergrößerung mit Eigenfett abläuft

Bei der Eigenfettbehandlung saugt die Chirurgin zuerst Fett ab, etwa an Hüfte, Bauch, Oberschenkeln oder Beinen. Sie bereitet es auf und spritzt es in kleinen Portionen in das Gewebe der Brust und unter den Brustmuskel. Der Eingriff dauert ein bis zwei Stunden, in Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung mit Dämmerschlaf. Je Sitzung sind im Schnitt 100 bis 150 Milliliter je Brust möglich, höchstens eine halbe bis eine Körbchengröße. Für mehr Volumen sind zwei bis drei Sitzungen im Abstand von mehreren Monaten nötig.

Nicht alles eingespritzte Fett bleibt. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), der Fachverband für ästhetische Operationen in Deutschland, gibt eine Anwachsrate von 70 bis 76 Prozent an. Der Rest baut sich in den ersten Wochen wieder ab. Das Ergebnis zeigt sich nach etwa vier Wochen und lässt sich nach zwei bis drei Monaten beurteilen. Danach verhält sich das Fett wie jedes andere Körperfett: Es nimmt bei Gewichtszunahme zu und bei Gewichtsabnahme wieder ab. Wer stark abnimmt, verliert also auch in der Brust.

  • Ein BMI über 19, damit genug Spenderfett vorhanden ist. Sehr schlanke Frauen kommen für Eigenfett deshalb nicht infrage.
  • Vier Wochen kein Nikotin vor und nach dem Eingriff, weil Rauchen die Durchblutung und damit das Anwachsen des Fetts verschlechtert.
  • Eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung, die nicht älter als sechs Monate ist.
  • Kompressionswäsche an den Entnahmestellen für vier bis sechs Wochen, keine engen BHs, und sechs Wochen Pause von intensivem Sport.
  • Die Bereitschaft zu mehreren Sitzungen und zu einem Ergebnis, das sich vorher nicht in Millilitern festlegen lässt.

Eine gültige deutsche Leitlinie für die Eigenfettbehandlung gibt es derzeit nicht. Die letzte Fassung stammt von 2015 und ist abgelaufen, eine Überarbeitung ist bis Mai 2027 angemeldet. Für Sie heißt das: Die Angaben zu Ablauf und Anwachsrate stammen aus den Patienteninformationen der Fachgesellschaften, nicht aus einem behördlich abgestimmten Standard.

Welche Risiken beide Verfahren mitbringen

Beim Implantat sind eine verhärtete Kapsel und ein Riss die häufigsten Komplikationen. Bei einer Kapselverhärtung zieht sich das Narbengewebe um das Implantat zusammen und macht die Brust hart und manchmal schmerzhaft. Sie tritt nach Brustvergrößerungen bei 0,6 bis 17,4 von 100 Frauen auf, nach Rekonstruktionen deutlich häufiger. Ein Riss der Hülle bleibt oft unbemerkt, bis rund jedes zehnte Implantat innerhalb von zehn Jahren reißt. Seltener, aber ernst, ist ein Lymphom, also eine Erkrankung der Immunzellen, das vor allem bei aufgerauter Implantatoberfläche auftritt. Dem BfArM liegen 82 bestätigte Fälle aus Deutschland vor. Erstes Zeichen ist meist eine neue Flüssigkeitsansammlung um das Implantat, frühestens ein Jahr nach der Operation.

Beim Eigenfett entfallen Fremdkörper, Kapsel und Riss. Dafür kann abgestorbenes Fett Zysten und Verkalkungen bilden. Diese lassen sich in der Bildgebung von Verkalkungen bei Brustkrebs unterscheiden. Aktuelle Leitlinien halten zudem fest, dass eine Rekonstruktion mit Eigenfett das Erkennen eines Rückfalls nicht zu erschweren scheint. Für gesunde Frauen ohne Krebsvorgeschichte gibt es dazu keine eigene Leitlinienaussage. Sprechen Sie die spätere Bildgebung deshalb schon vor der Entscheidung an, nicht erst danach.

Beide Verfahren haben außerdem die üblichen Operationsrisiken: Nachblutung, Infektion, Wundheilungsstörung, Thrombose, ein taubes Gefühl an der Brustwarze und Narben. Ein Gericht hat 2016 festgehalten, was ein gutes Aufklärungsgespräch bei Implantaten leisten muss. Die Ärztin muss die begrenzte Haltbarkeit, die Kontrollen ab dem zehnten Jahr und einen möglichen späteren Austausch ausdrücklich ansprechen. Das BfArM erwartet zudem, dass das seltene Lymphom-Risiko mit jeder Patientin einzeln besprochen wird. Wer Ihnen eines der beiden Verfahren als völlig risikofrei beschreibt, hält sich weder an die Werberegeln für Gesundheitsleistungen noch an die Aufklärungspflicht.

Was Implantationsausweis und Register für Sie bedeuten

Wer ein Implantat bekommt, erhält automatisch einen Implantationsausweis, den persönlichen Pass für das Implantat. Er nennt Produktname, Seriennummer, Losnummer und Herstelleranschrift, dazu Warnhinweise, die voraussichtliche Haltbarkeit und was danach zu tun ist, alles in verständlicher Sprache. Die Praxis oder Klinik muss Ihnen diesen Ausweis unmittelbar nach der Operation aushändigen, ergänzt um Ihren Namen, die Einrichtung und das Datum. Bei Brustimplantaten muss die Einrichtung Ihre Daten zudem 20 Jahre aufbewahren und Sie bei einem Rückruf innerhalb von drei Werktagen finden können.

Seit Juli 2024 meldet jede Klinik und jede Praxis jede Implantation, jeden Wechsel und jede Entfernung eines Brustimplantats an das bundesweite Implantateregister. Sie können dieser Meldung nicht widersprechen, bekommen aber eine Kopie der übermittelten Daten. Für Eigenfett gibt es weder Ausweis noch Registermeldung, weil kein Implantat eingesetzt wird; dokumentiert wird der Eingriff nur in Ihrer Patientenakte.

  1. Der Implantationsausweis mit Hersteller, Modell, Seriennummer, Volumen, Ihrem Namen und dem Datum. Ohne diese Angaben können Sie bei einem Rückruf nicht prüfen, ob Ihr Modell betroffen ist.
  2. Eine Kopie der an das Register übermittelten Daten.
  3. Abschriften der unterschriebenen Aufklärungs- und Einwilligungsbögen.
  4. Ein Operationsbericht mit Zugang, Implantatlage und Besonderheiten für die Nachsorge bei einer anderen Praxis.
  5. Die Rechnung mit Nummer, Bezeichnung und Betrag jeder Leistung sowie dem Beleg für die Implantate als eigenen Posten.

Wann welches Verfahren für Sie infrage kommt

Die Wahl hängt von drei Fragen ab, die Sie schon vor dem Vorgespräch für sich beantworten können. Wie viel Volumen wünschen Sie, haben Sie genug Spenderfett, und wollen Sie einen Fremdkörper mit Kontrollen und wahrscheinlichem späteren Austausch akzeptieren? Wer mehr als eine Körbchengröße zusätzlich möchte, kommt mit Eigenfett nur über mehrere Sitzungen ans Ziel oder gar nicht. Wer einen BMI unter 19 hat, hat kein Spenderfett. Wer die jährliche Kontrolle und einen Wechsel nach zehn bis 20 Jahren ausschließen möchte, kann nur Eigenfett wählen und muss dafür das begrenzte Volumen in Kauf nehmen. Was bei Ihrem Gewebe medizinisch möglich ist, klärt am Ende nur die Untersuchung durch die Fachärztin.

Implantat oder Eigenfett: die drei Fragen vor dem Vorgespräch

Wünschen Sie mehr als eine Körbchengröße zusätzlich, und soll das in einem einzigen Eingriff passieren?

Ja

Das spricht für ein Implantat: Das Volumen steht vorher fest und wird in einer Operation eingesetzt. Rechnen Sie mit jährlichen Kontrollen, dem Risiko einer verhärteten Kapsel und einem späteren Austausch. Klären Sie Form, Oberfläche und Lage im Vorgespräch.

Nein

Liegt Ihr BMI über 19, und haben Sie Spenderfett an Hüfte, Bauch oder Oberschenkeln?

Ja

Akzeptieren Sie zwei bis drei Sitzungen, ein Volumen, das sich nicht exakt planen lässt, und Fett, das bei Gewichtsverlust wieder abnimmt?

Ja

Eigenfett ist für Sie eine Option: kein Fremdkörper, keine Kapsel, kein Riss, dafür 100 bis 150 Milliliter je Sitzung und eine Anwachsrate von 70 bis 76 Prozent. Vier Wochen ohne Nikotin vor und nach dem Eingriff sind Voraussetzung.

Nein

Dann passt das Implantat besser zu Ihren Erwartungen, auch bei kleinem Volumenwunsch. Wählen Sie ein kleines Implantat und lassen Sie sich zu Lage und Oberfläche beraten.

Nein

Ohne Spenderfett bleibt nur das Implantat. Bei sehr dünnem Gewebe kommt eher die Lage hinter dem Muskel infrage, damit Ränder und Wellenbildung weniger sichtbar sind.

Häufige Fragen

Wie lange hält ein Brustimplantat?

Ein Brustimplantat aus Silikon hält nicht garantiert ein Leben lang. Im Schnitt reißt etwa jedes zehnte Implantat innerhalb von zehn Jahren, je nach Produkt deutlich häufiger oder seltener. Hersteller nennen eine Haltbarkeit von 10 bis 20 Jahren oder länger. Ab dem zehnten Jahr empfehlen Gerichte und Fachgesellschaften engmaschige Kontrollen und im Zweifel einen Austausch.

Wie viel Volumen bringt eine Brustvergrößerung mit Eigenfett?

Eine Brustvergrößerung mit Eigenfett bringt im Schnitt 100 bis 150 Milliliter je Brust und Sitzung, höchstens eine halbe bis eine Körbchengröße. Davon wachsen 70 bis 76 Prozent dauerhaft an, der Rest baut sich in den ersten Wochen wieder ab. Für mehr Volumen sind zwei bis drei Sitzungen im Abstand von mehreren Monaten nötig, und das Fett verändert sich später mit Ihrem Körpergewicht.

Kann ich mit Brustimplantaten am Mammographie-Screening teilnehmen?

Ja, mit Silikonimplantaten können Sie am Mammographie-Screening für Frauen von 50 bis 75 Jahren teilnehmen. Das implantatnahe Gewebe lässt sich aber nicht so gut zusammendrücken, deshalb sind die Bilder manchmal schwerer zu beurteilen und weitere Untersuchungen nötig. Weisen Sie vor der Aufnahme auf Ihre Implantate hin und bringen Sie den Implantationsausweis mit.

Was steht im Implantationsausweis für Brustimplantate?

Der Implantationsausweis für Brustimplantate nennt Produktname, Seriennummer, Losnummer und Herstelleranschrift, dazu Ihren Namen, die Einrichtung und das Datum der Operation. Die Klinik oder Praxis muss ihn Ihnen unmittelbar nach der Operation aushändigen. Mit diesen Angaben prüfen Sie bei einem Rückruf, ob Ihr Modell betroffen ist.

Werden Brustimplantate in Deutschland registriert?

Ja, seit Juli 2024 müssen Kliniken und Praxen jede Implantation, jeden Wechsel und jede Entfernung eines Brustimplantats an das bundesweite Implantateregister melden. Sie können der Meldung nicht widersprechen, bekommen aber eine Kopie der übermittelten Daten. Meldet die Einrichtung nicht innerhalb von sechs Monaten, kürzt sich ihre Vergütung. Eigenfett wird nicht registriert, weil kein Implantat eingesetzt wird.

Gibt es eine Leitlinie für die Brustvergrößerung mit Eigenfett?

Eine gültige deutsche Leitlinie für die Brustvergrößerung mit Eigenfett gibt es derzeit nicht. Die letzte Fassung stammt von 2015 und ist abgelaufen, die Überarbeitung soll bis Mai 2027 fertig sein. Bis dahin stützen sich Angaben zu Anwachsrate und Volumen auf die Patienteninformationen der Fachgesellschaften.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Brustimplantate aus Silikon: Allgemeine Hinweise und Risiken (Stand 23. Juni 2026), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
  2. Möglicher Zusammenhang zwischen Brustimplantaten und der Entstehung eines anaplastischen großzelligen Lymphoms (ALCL), Update vom 23. Juni 2026, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
  3. Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, Artikel 18 Implantationsausweis, konsolidierte Fassung, EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
  4. Medizinprodukte-Betreiberverordnung vom 14. Februar 2025, § 16 Besondere Pflichten bei implantierbaren Produkten und Anlage 3, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Implantateregistergesetz (IRegG), §§ 16, 24, 26 und 35, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV), § 1 Brustimplantate und § 23a Vergütungsminderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Brustvergrößerung (Mammaaugmentation), Patienteninformation, Stand 24. Juni 2025, Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC),
  8. Brustvergrößerung mit Eigenfett, Patienteninformation, Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC),
  9. Brustvergrößerung, Patienteninformation (Ablauf, Klinikaufenthalt, Nachsorge), Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC),
  10. S2k-Leitlinie Autologe Fetttransplantation, Registernummer 009-017, Überarbeitung angemeldet, geplante Fertigstellung 31. Mai 2027, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),
  11. Trotz Brustimplantaten Mammographie? Häufige Fragen zum Mammographie-Screening-Programm, Kooperationsgemeinschaft Mammographie,
  12. S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 5.1, Juni 2026, AWMF-Registernummer 032-045OL (Kapitel 3.2.2 und 4.4.4), Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF),

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.