Brustchirurgie

Ratgeber

Krankschreibung und Lohn nach einer Brust-OP

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Nein: Nach einer ästhetischen Brust-OP ohne Komplikationen bekommen Sie keine Krankschreibung, weil das nicht als Krankheit gilt. Die bis zu vier Wochen Erholung nach Straffung oder Verkleinerung nehmen Sie als Urlaub. Treten Komplikationen auf, gibt es eine Krankschreibung, doch der Arbeitgeber zahlt Lohn nur ohne Ihr Verschulden, und die Krankenkasse muss ihre Zahlung kürzen.

Höchstdauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
6 Wochen
§ 3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, Stand 21. September 2026
Krankengeld als Anteil vom Lohn
70 Prozent des Lohns
§ 47 Absatz 1 SGB V, Stand 21. September 2026
Gesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr
24 Werktage
§ 3 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz, Stand 21. September 2026
Ein Krankschreibungsformular liegt neben einem Wandkalender auf einem Arztschreibtisch
Nach einer Brust-OP stellt die Praxis bei Bedarf eine Krankschreibung aus. Bild: KI generiert.

Warum es ohne Komplikationen keine Krankschreibung gibt

Eine Krankschreibung, im Gesetz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, setzt eine Krankheit voraus, die Sie an der Arbeit hindert. Für gesetzlich Versicherte legt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest, wann das der Fall ist, dem obersten Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Kliniken und Kassen. Danach liegt bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen ausdrücklich keine Arbeitsunfähigkeit vor.

Der Grund liegt im Zweck der Krankenversicherung: Sie trägt die Folgen von Krankheiten, und eine ästhetische Operation behandelt keine. Die normale Heilungszeit danach ist die geplante Folge eines gewünschten Eingriffs, auch wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich nicht heben oder tragen können. Diese Regel bindet alle Ärztinnen, die gesetzlich Versicherte behandeln. Wer als Ärztin wissentlich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, macht sich strafbar.

Anders liegt es in zwei Fällen. Hat die Krankenkasse die Operation wegen einer Krankheit genehmigt, etwa eine Brustverkleinerung wegen körperlicher Beschwerden oder eine Rekonstruktion nach Brustkrebs, besteht ein krankheitsbedingter Hintergrund. Und treten Komplikationen auf, gilt die Ausnahme ausdrücklich nicht mehr.

Drei Größen entscheiden über alles Weitere: sechs Wochen Lohnfortzahlung, Krankengeld von 70 Prozent des Lohns, gedeckelt auf 90 Prozent Ihres Nettolohns, und 24 Werktage Mindesturlaub im Jahr. Wer je nach Anlass und Verlauf für den Ausfall aufkommt, zeigt die folgende Übersicht.

Wer nach einer Brust-OP für den Ausfall aufkommt, nach Anlass der Operation und Verlauf, für gesetzlich Versicherte.
LageKrankschreibungLohn vom ArbeitgeberKrankengeld der KasseBehandlungskosten
Ästhetische OP ohne KomplikationenNeinNein, Sie nehmen Urlaub oder vereinbaren unbezahlte FreistellungNein, weil keine Arbeitsunfähigkeit vorliegtSelbst gezahlt
Ästhetische OP mit KomplikationenJa, für die KomplikationNur ohne Verschulden; nach einer entzündeten Tätowierung hat ein Gericht Verschulden schon bejahtDie Kasse muss es ganz oder teilweise versagen oder zurückfordernKasse behandelt, beteiligt Sie aber in angemessener Höhe
Von der Kasse genehmigte OP, etwa Verkleinerung bei BeschwerdenJa, nach ärztlicher FeststellungBis zu sechs WochenDanach 70 Prozent des Lohns, höchstens 90 Prozent nettoKassenleistung mit den üblichen Zuzahlungen

Wie lange der Ausfall je nach Eingriff dauert

Die Dauer des Ausfalls hängt vor allem vom Eingriff und vom Beruf ab. Nach einer Brustvergrößerung mit Implantat sind Sie meist schon nach wenigen Tagen voll arbeitsfähig. Nach einer Bruststraffung oder Brustverkleinerung sind es je nach Beruf zwei bis vier Wochen. Der Grund: Sie sollen die Oberarme in den ersten Wochen nur vorsichtig bewegen und schnelles Dehnen und Strecken vermeiden. Wer im Büro arbeitet, kommt eher mit der kürzeren Zeit aus als eine Pflegekraft oder Erzieherin, die hebt und trägt.

Vier Wochen Ausfall entsprechen dem gesamten gesetzlichen Mindesturlaub eines Jahres, mindestens 24 Werktage, gerechnet mit sechs Werktagen je Woche. Wer die Operation früh plant, kann den Urlaub rechtzeitig beantragen. Bei der Festlegung muss der Arbeitgeber Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Wünsche von Kolleginnen stehen entgegen. Eine Begründung für den Urlaubswunsch verlangt das Gesetz nicht.

  1. Fragen Sie im Vorgespräch, wie lange Sie nach Ihrem Eingriff und in Ihrem Beruf voraussichtlich ausfallen, und lassen Sie sich die Einschränkungen nennen, etwa Heben, Tragen oder Arbeiten über Kopf.
  2. Stellen Sie den Urlaubsantrag, bevor Sie den OP-Termin fest zusagen, damit Sie bei einer Ablehnung noch verschieben können.
  3. Planen Sie einige Tage Puffer ein, weil Fäden, Drainagen und Kontrolltermine nicht immer nach Plan verlaufen.
  4. Reicht der Urlaub nicht, vereinbaren Sie Überstundenabbau oder unbezahlte Freistellung schriftlich mit dem Arbeitgeber.
  5. Klären Sie für die Wochen nach der Rückkehr, ob Sie vorübergehend Aufgaben ohne schweres Heben übernehmen können.

Was bei Komplikationen nach der Operation gilt

Bei einer Komplikation, etwa einer Wundinfektion, einer Nachblutung oder einer Wundheilungsstörung, darf die Ärztin eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, weil die Ausnahme dann nicht mehr greift. Die Krankschreibung sagt aber noch nichts darüber, wer den Lohn zahlt. Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen weiter, wenn Sie arbeitsunfähig sind, ohne dass Sie ein Verschulden trifft. Das Gesetz stellt nur zwei Eingriffe ausdrücklich frei, eine nicht rechtswidrige Sterilisation und einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch. Eine ästhetische Operation nennt es nicht.

Verschulden heißt hier nicht jede Unvorsicht, sondern ein grober Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen, gemessen an einem objektiven Maßstab. Ein Gericht hat diesen Maßstab schon auf eine Pflegehilfskraft angewandt, deren Tätowierung sich entzündet hatte. Eine Entzündung in bis zu fünf Prozent der Fälle sei keine völlig fernliegende Komplikation, urteilten die Richter, wer sich freiwillig tätowieren lasse, müsse damit rechnen.

Über eine Schönheitsoperation hat noch kein Gericht entschieden. Die Begründung, ein freiwilliger Eingriff mit bekanntem Komplikationsrisiko sei ein grober Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse, passt aber auf eine ästhetische Brust-OP ebenso. Rechnen Sie deshalb damit, dass Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach Komplikationen verweigert. Im Streit muss er das Verschulden belegen, doch Sie sind verpflichtet, an der Aufklärung der Ursache mitzuwirken.

Wer den Ausfall nach Ihrer Brust-OP bezahlt

Hat die Krankenkasse die Operation vorher wegen einer Krankheit genehmigt, etwa eine Brustverkleinerung bei Beschwerden oder eine Rekonstruktion nach Brustkrebs?

Ja

Dann ist die Erholungszeit eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeit. Die Ärztin bescheinigt sie, der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen Lohn, danach die Kasse Krankengeld von 70 Prozent des Lohns.

Nein

Ist nach der Operation eine Komplikation aufgetreten, die ärztlich behandelt werden muss?

Ja

Dann erhalten Sie eine Krankschreibung für die Komplikation. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung wegen Verschuldens verweigern, und die Kasse muss das Krankengeld ganz oder teilweise versagen und Sie an den Behandlungskosten beteiligen.

Nein

Dann gibt es keine Krankschreibung, weder vom Arbeitgeber Lohn noch von der Kasse Krankengeld. Die Erholungszeit nehmen Sie als Urlaub, Überstundenabbau oder unbezahlte Freistellung.

Wie die Krankenkasse ihre Zahlung kürzt

Für gesetzlich Versicherte ist die Kasse die zweite Geldquelle. Krankengeld, die Ersatzzahlung der Krankenkasse für entgangenen Lohn bei längerer Krankheit, gibt es, wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht, ab dem Tag der ärztlichen Feststellung. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Lohns, höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Solange der Arbeitgeber Lohn zahlt, ruht es. Hauptberuflich Selbstständige haben nur Anspruch, wenn sie das vorher gewählt haben.

Nach einer ästhetischen Operation gilt eine strengere Regel. Haben Sie sich eine Krankheit durch eine medizinisch nicht notwendige ästhetische Operation zugezogen, muss die Krankenkasse Sie in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen. Außerdem muss sie das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern. Das Gesetz schreibt das zwingend vor. Die Kasse entscheidet nur über den Umfang, eine feste Quote nennt das Gesetz nicht.

Die Kasse erfährt davon nicht erst durch Sie. Praxen und Kliniken müssen der Krankenkasse die nötigen Daten melden, wenn Anhaltspunkte für eine Krankheit nach einer ästhetischen Operation vorliegen. Sie selbst werden über Grund und Inhalt der Meldung informiert. Gegen einen Bescheid, der Krankengeld versagt oder Sie an Kosten beteiligt, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen, wenn Sie die Höhe für unangemessen halten.

Was Sie dem Arbeitgeber sagen müssen

Ihrem Arbeitgeber müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Als gesetzlich Versicherte lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen, die Kasse stellt dem Arbeitgeber die Daten dann elektronisch zum Abruf bereit.

  • Ihr Name.
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit.
  • Das Datum der ärztlichen Feststellung.
  • Die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung.
  • Die Angabe, ob Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall vorliegen.

Eine Diagnose steht nicht darin, auch keine Angabe zur Operation. Für einen Urlaubsantrag verlangt das Gesetz ohnehin keinen Grund. Anders wird es, wenn Sie nach einer Komplikation Lohnfortzahlung verlangen und der Arbeitgeber Zweifel am fehlenden Verschulden hat. Dann müssen Sie an der Aufklärung der Ursache mitwirken. In einem vergleichbaren Fall verlangte ein Gericht sogar, sich auf Antrag begutachten zu lassen und die Ärztin insoweit von der Schweigepflicht zu entbinden.

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einer Brustvergrößerung eine Krankschreibung?

Nach einer ästhetischen Brustvergrößerung ohne Komplikationen darf eine Kassenärztin keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Kosmetische Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen sind davon ausdrücklich ausgenommen. Die wenigen Tage bis zur vollen Arbeitsfähigkeit planen Sie deshalb als Urlaub.

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn, wenn ich nach einer Schönheits-OP Komplikationen habe?

Nach einer Schönheits-OP mit Komplikationen zahlt der Arbeitgeber Lohn nur, wenn Sie kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Ein Gericht hat das bei einer entzündeten Tätowierung schon bejaht, weil die Komplikation nicht völlig fernliegend war. Rechnen Sie damit, dass Arbeitgeber diesen Maßstab auch nach einer ästhetischen Brust-OP anlegen.

Erfährt mein Arbeitgeber von der Krankmeldung, dass ich eine Brust-OP hatte?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung an den Arbeitgeber enthält nur Name, Beginn und Ende, Feststellungsdatum, Erst- oder Folgemeldung und einen Unfallhinweis, aber keine Diagnose. Verlangen Sie nach einer Komplikation Lohnfortzahlung und zweifelt der Arbeitgeber am fehlenden Verschulden, müssen Sie an der Aufklärung der Ursache mitwirken.

Kürzt die Krankenkasse das Krankengeld nach einer Schönheits-OP?

Die Krankenkasse muss das Krankengeld nach einer Schönheits-OP kürzen, wenn eine Krankheit durch die medizinisch nicht notwendige Operation entstanden ist. Sie muss das Krankengeld für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern und Sie an den Kosten beteiligen. Praxen und Kliniken müssen der Kasse solche Fälle melden.

Wie viele Urlaubstage brauche ich nach einer Brust-OP?

Nach einer Brustvergrößerung mit Implantat sind Sie meist schon nach wenigen Tagen voll arbeitsfähig, nach einer Bruststraffung oder Brustverkleinerung je nach Beruf nach zwei bis vier Wochen. Vier Wochen entsprechen dem gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Planen Sie einige Tage Puffer für Kontrolltermine und einen verzögerten Heilungsverlauf ein.

Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub nach der Brust-OP krank werde?

Urlaubstage, an denen Sie nach der Brust-OP nachweislich arbeitsunfähig sind, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit, also etwa wegen einer Komplikation. Ob der Arbeitgeber für diese Tage Lohn zahlt, hängt weiterhin davon ab, ob Sie ein Verschulden trifft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, Anzeige- und Nachweispflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 52 SGB V, Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 294a SGB V, Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 47 SGB V, Höhe und Berechnung des Krankengeldes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 109 SGB IV, Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 9 Bundesurlaubsgesetz, Erkrankung während des Urlaubs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 3 Ausnahmetatbestände, zuletzt geändert am 7. Dezember 2023, in Kraft seit 21. Februar 2024, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  9. Urteil vom 18. März 2015, 10 AZR 99/14, Entgeltfortzahlung und Verschulden, Bundesarbeitsgericht,
  10. Kein Lohn bei Arbeitsausfall wegen Tattoo-Entzündung: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Mai 2025, 5 Sa 284 a/24, Legal Tribune Online (LTO),
  11. LAG Schleswig-Holstein: Entgeltfortzahlung bei Entzündung nach Tattoo ausgeschlossen, Meldung vom 3. Juli 2025, Erich Schmidt Verlag,
  12. Brustverkleinerung, Patienteninformation (Arbeitsfähigkeit nach zwei bis vier Wochen), Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC),

Einsatz von Sprachmodellen

Gliederung und Textentwurf der Seitentexte wie Einleitungen und Kategorietexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Adress- und Kontaktdaten werden nicht generiert, sondern unverändert aus OpenStreetMap und den Facharztregistern übernommen.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.